§1 Allgemeines, Geltungsbereich
1. Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst wenn wir in Kenntnis solcher Allgemeiner Geschäftsbedingungen tätig werden, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsabschluss, Bindungsfrist
1. Unsere Angebote sind frei bleibend, verlieren aber spätestens vier Wochen nach Abgabe ihre Gültigkeit.
2. Nebenabreden und Änderungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Telefax-Schreiben und E-Mails erfüllen die Schriftform.
§3 Leistungen
Wir erbringen die vereinbarten Leistungen an dem festgelegten Ort und können Dritte (z. B. Subunternehmer, freie Mitarbeiter) zur Leistungserbringung einsetzen. Wir sind berechtigt, gleichzeitig auch für Dritte tätig zu sein.
§4 Vergütung
1. Die Vergütung unserer Leistungen wird im Einzelfall vereinbart. Reisekosten sowie Spesen und sonstige Nebenkosten sind nicht in der Vergütung enthalten und werden durch uns nach Aufwand in Rechnung gestellt.
2. Nimmt der Kunde Leistungen entgegen dem Vertrag nicht in Anspruch, haben wir – unbeschadet sonstiger Ansprüche und Rechte – dennoch einen Vergütungsanspruch wie bei Erbringung der vertragsgemäß anfallenden Leistungen. Eine Ermäßigung kann der Kunde nicht verlangen.
Für die Teilnahme von Kunden an durch uns veranstalteten Seminaren oder Fortbildungsmaßnahmen gilt abweichend hiervon: Sagt der Kunde seine Teilnahme bis zwei Monate vor Beginn der Maßnahme (Leistungsaufnahme durch uns) ab, ermäßigen sich unsere Ansprüche auf 30% des vertraglich vorgesehenen Entgeltes, erfolgt eine Absage durch den Kunden bis einen Monat vor dem vorgenannten Zeitpunkt, hat der Kunde 50% des vertraglich vereinbarten Entgelts zu bezahlen, für eine Absage danach 80%. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, uns im Einzelfall eine darüber hinausgehende Ersparnis nachzuweisen.
§5 Zahlungen, Verzug, Vermögensverschlechterung
1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Rechnungen vorschüssig vor Leistungserbringung binnen zwei Wochen nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Sämtliche Banknebenkosten trägt der Kunde. Skonto- oder sonstige Abzüge sind nicht zulässig.
2. Wir sind generell berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen und Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse zu erbringen.
3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
4. Falls nach Vertragsschluss an den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung erkennbar wird, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet werden könnte, können wir auch bei bestehender Vorleistungspflicht unsere Leistung solange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder uns Sicherheit geleistet wurde. Ist der Kunde nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist weder zur Zug-um-Zug-Erfüllung, noch zur Sicherheitsleistung bereit, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§6 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur dann und insoweit zulässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt sind oder ihre Berechtigung rechtskräftig festgestellt wurde.
2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur dann und insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§7 Mitwirkung des Kunden
1. Auf Anforderung wird der Kunde einen Ansprechpartner benennen, der während der Leistungserbringung für Rückfragen zur Verfügung steht, beim Kunden für die Durchführung des Vertrags verantwortlich ist und für den Kunden Erklärungen abgeben und entgegennehmen kann.
2. Der Kunde stellt jeweils sicher, dass die erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbracht werden. Die Mitwirkung des Kunden ist für uns kostenlos. Änderungen in seinem Verantwortungsbereich wird der Kunde, soweit für unsere Leistungen relevant, uns möglichst frühzeitig mitteilen.
3. Wenn und soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nachkommt, sind wir von der Verpflichtung zur Erbringung unserer Leistungen befreit.
§8 Rechte
Sämtliche Rechte an unseren Leistungen, auch insoweit, als sie in Skripten, sonstigen Unterlagen o. ä. verkörpert sind, verbleiben bei uns. Der Kunde ist zu einer Weitergabe von Skripten und sonstigen verkörperten Leistungen unsererseits an Dritte nicht berechtigt. Eine Nutzung derartiger verkörperter Leistungen in anderem Zusammenhang als für die vertragliche Kooperation mit uns bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
§9 Rechte des Kunden bei Mängeln
1. Wir erbringen sämtliche unserer Leistungen grundsätzlich als Dienstleistung.
2. Erbringen wir ausnahmsweise werkvertragliche Leistungen oder verkaufen wir ausnahmsweise Ware, gelten folgende Regelungen zur Mängelhaftung:
a) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei natürlicher Abnutzung, üblichen Verschleißschäden oder Schäden, die nachdem Gefahrübergange infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund sonstiger äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
b) Der Kunde hat unsere Lieferungen und Leistungen nach Eingang unverzüglich mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und hierbei feststellbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Zeigt sich später ein zunächst nicht feststellbarer Mangel, so ist dieser unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die Rüge, so gilt die Lieferung oder Leistung als genehmigt. Die Beweislast für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge trifft den Kunden.
c) Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Neulieferung berechtigt. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflicht uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Lieferung oder Leistung entspricht.
d) Schlägt die Nacherfüllung fehl, was mangels besonderer Umstände nach dem erfolglosen zweiten Versuch der Fall ist, verweigern wir die Nacherfüllung unberechtigt oder wird diese für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
e) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
f) Macht der Kunde wegen eines Mangels Schadensersatz geltend, bleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm diese zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
g) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht, soweit nicht Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, beim Verkauf gebrauchter Gegenstände 12 Monate.
4. In den vorstehenden Regelungen enthaltene Einschränkungen der Mängelhaftung gelten nicht in den Fällen des § 10 Ziff. 4.
§10 Haftungsbeschränkung, Beweislast
Es gelten die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen auch bei Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen:
1. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung unsererseits vorliegt und dass wir diese zu vertreten haben, trägt der Kunde.
2.
a) Bei leichtfahrlässiger Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
b) Im Übrigen ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den nach der Art der Ware oder Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden beschränkt; wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.
c) Unsere Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit weiter begrenzt auf die Höhe des Preises der betreffenden Einzelleistung bzw. -lieferung.
3.
a) Bei normal-fahrlässiger Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
b) Im Übrigen ist unsere Haftung bei normaler Fahrlässigkeit auf den nach der Art der Ware oder Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden beschränkt; wir haften insbesondere nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden.
c) Unsere Haftung ist bei normaler Fahrlässigkeit weiter begrenzt auf die Höhe des Preises der betreffenden Einzelleistung oder -lieferung.
4.
a) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse/Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus den Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Sie gelten weiter nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Die vorstehenden Haftungsausschüsse/Haftungsbegrenzungen gelten ebenfalls nicht bei Übernahme einer Garantie und beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Jedoch können Schadensersatzansprüche in diesen Fällen nur insoweit geltend gemacht werden, als die Eigenschaftszusicherung/Garantie das Folgeschadensrisiko erfasst und der eingetretene Schaden auf dem Fehlen der Eigenschaft bzw. auf einem von der Garantie erfassten Umstand beruht.
c) Weiter unberührt bleiben für Verkaufsfälle Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§11 Datenschutz, Vertraulichkeit
1. Soweit der Kunde uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, werden die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten erhoben, bearbeitet, gespeichert und im Rahmen der Vertragsabwicklung an verbundene Unternehmen sowie, falls erforderlich, an Partnerunternehmen oder externe Dienstleistungsunternehmen weitergegeben.
Externe Dienstleistungsunternehmen werden von uns beauftragt mit Paketlieferungen, Sendungen von Briefen oder E-Mails, Pflege unserer Kundenlisten, Analyse und Berichtigung unserer Datenbanken, Abwicklung von Zahlungen, Bonitätsprüfungen. Diese Dienstleister haben Zugang zu den personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Sie sind verpflichtet, die Informationen gem. dieser Datenschutzerklärung sowie den deutschen Datenschutzgesetzen zu behandeln.
2. Wir sind bemüht, personenbezogene Daten von Kunden nach unseren technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Kunden bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.
3. Auf Anfrage werden wir Kunden gerne über die zu seiner Person gespeicherten Daten informieren.
4. Unsere Datenschutzbeauftragte
Freiburger Datenschutzgesellschaft mbH , Luisenstraße 5, 79098 Freiburg
erreichen Kunden per E-Mail über:
§12 Teilunwirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Entsprechendes soll im Fall einer Regelungslücke gelten.
§13 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus mit uns geschlossenen Verträgen ist Freiburg im Breisgau, Deutschland. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz- bzw. Niederlassungsgericht zu verklagen.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regelungen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.